Heute hat der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD sein Reformpaket vorgestellt – und neben großen Steuer- und sozialpolitischen Fragen hat die schwarz-rote Regierungskoalition beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz so stark einzuschränken, dass es offenbar de-facto abgeschafft wird.
Das ist bitter, denn das Informationsfreiheitsgesetz wird bereits jetzt an sehr vielen Stellen von Behörden unterhöhlt und unterlaufen – obwohl es einem einfachen Gedanken folgt, der jeder Gesellschaft gut steht: Dass die Bürgerinnen und Bürger den Staat, den sie bezahlen, auch kontrollieren dürfen. Und dass per se nichts an staatlichem Handeln geheim ist – es sei denn, es gibt gute Gründe dafür. Doch während es in manch anderen Ländern längst umfassende Transparenzgesetze gibt, die sogar vorsehen, dass Regierungen alle amtlichen Dokumente von sich aus veröffentlichen, wenn nichts gegen eine Veröffentlichung spricht, ist es in Deutschland – mit seiner Tradition des preußischen Beamtentums – nie soweit gekommen. Stattdessen biegen insbesondere Bundesministerien und Bundesbehörden die Rechtsargumentationen häufig so zusammen, dass Prozesse Monate oder Jahre dauern und am Ende nichts dabei rauskommt. Journalistinnen und Journalisten, die mit diesem Instrument arbeiten, können ein Lied davon singen.
Mit dem neuen Vorhaben wird das Informationsfreiheitsgesetz nun wohl de-facto komplett ausgehöhlt.
Es lohnt sich, den Text, auf den die Koalition sich geeinigt hat, dazu einmal ganz zu lesen, denn er zeigt, dass es offenbar auf jeder Ebene des Informationsanspruches massive Einschränkungen geben wird:
- Bei denjenigen, die um Auskunft bitten dürfen.
- Bei den Bedingungen, unter denen man überhaupt nur Auskunft erbitten darf.
- Bei den Informationen, um die gebeten werden kann.
- Bei den Inhalten, die herausgegeben werden.
- Und, ganz wichtig, bei den Kosten, die für eine Auskunft künftig anfallen sollen.
Alles darin liest sich wie die de-facto Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, und nach Bedingungen, die sich künftig nur noch reiche deutsche Einzelpersonen mit berechtigtem Interesse leisten können – ich weiß gar nicht, wer das sein soll. Nur Unternehmer? Nur sehr, sehr große und etablierte Redaktionen mit hohen Budgets?
In jedem Fall werden alle Antragsteller dann noch mehr als ohnehin schon auf das Wohlwollen der Behörde angewiesen sein, von der sie die Auskunft erbitten.
Wer die heutige Praxis kennt, mit der Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz behandelt werden, braucht also nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, was das heißen wird: Die staatlichen Institutionen schotten sich ab – vor den Bürgerinnen und Bürgern, die sie bezahlen. Und vor Journalistinnen und Journalisten, für die Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine wichtige Ressource sind, um faktenbasiert und tiefgründig Zusammenhänge zu verstehen und herzustellen, die uns unsere Arbeit ermöglichen: Staatliches Handeln nachvollziehen, erklären und kontrollieren zu können, damit Wählerinnen und Wähler sich selbst ein gutes Urteil von der Arbeit der Regierung machen können, die sie gewählt haben und die sie bezahlen.
Deswegen halte ich die neue Stoßrichtung der Koalition für eine Frechheit und empfehle Euch, einmal selbst diesen Text zu lesen:
„Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nichtdurch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“
Wenn Ihr Euch dafür interessiert, dann lest auch hier, wie Christian Mihr, der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen dieses Vorhaben eingeordnet hat.
Danke für Eure Aufmerksamkeit.
Herzlich
Martin Kaul, Berlin, 2. Juli 2026